führungszeugnis beantragen

Was muss ich tun, um vom Gericht ein Führungszeugnis zu erhalten?
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, erhält auf Antrag ein privates Führungszeugnis. Dieses Zeugnis kann den Behörden zur eigenen Verwendung oder zur Vorlage bei einer anderen Behörde vorgelegt werden.

Personen, die ein Führungszeugnis beantragen, müssen ihren Personalausweis oder Reisepass beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnorts oder beim nächstgelegenen regionalen Dienstleistungszentrum vorlegen. Wenn sie keinen festen Wohnsitz haben, können sie einen Antrag auf ein Führungszeugnis bei der ihrem Wohnort nächstgelegenen Meldebehörde stellen.

Weitere Informationen über die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses

Ist die betreffende Person geschäftsfähig, kann sie sich selbst vertreten. Ist die betreffende Person nicht geschäftsfähig, so kann ihr gesetzlicher Vertreter in ihrem Namen handeln. Der gesetzliche Vertreter muss nachweisen, dass er berechtigt ist, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Es ist nicht möglich, dass ein Vertreter einen anderen zur Antragstellung bevollmächtigt. Ein Vertreter kann keine Entscheidungen im Namen einer Person treffen, die nicht geschäftsfähig ist.

Nur der Antragsteller erhält ein Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz; niemand sonst weiß davon. Wenn Sie jedoch ein Führungszeugnis bei einer deutschen Behörde einreichen, wird diese es an die betreffende Behörde weiterleiten.

Um einen Führerschein zu beantragen, muss man einen Antrag einreichen. Der Antragsteller sollte seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seine Reisepassnummer und seinen Wohnort angeben. Er/sie kann auch Informationen über frühere Verurteilungen hinzufügen, falls vorhanden. Nachdem er/sie den Antrag ausgefüllt hat, sollte er/sie ihn unterschreiben und an die zuständige Genehmigungsbehörde schicken. Der Antragsteller sollte die Gebühr für den Antrag und die Prüfung entrichten.

Stellt der Antragsteller einen Antrag auf ein privates Führungszeugnis zusammen mit einer Kopie seines Europäischen Führungszeugnisses, kann er wählen, ob das Europäische Führungszeugnis direkt beim Bundesjustizbeamten ausgestellt werden soll oder nicht. Entscheidet sich der Antragsteller dafür, das Europäische Führungszeugnis direkt beim Bundesjustizbeamten ausstellen zu lassen, muss das Original des Antrags zusammen mit einem Lichtbildausweis beim Bundesjustizbeamten vorgelegt werden.

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Die Anschrift lautet:

Öffnungszeiten:

Montags bis donnerstags: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitags: 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Kann ich ein polizeiliches Führungszeugnis online erhalten?
Ja. Das Führungszeugnis kann über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Für die Beantragung des Zeugnisses benötigen Sie Ihren neuen eID-Ausweis oder ein elektronisches Aufenthaltsvisum und ein Kartenlesegerät.

zum Online-Portal

Was kostet ein Führungszeugnis?
Ein Zeugnis über gutes Benehmen kostet 13,00 €.

Die Gebühr muss vor der Einreichung eines Antrags auf Eintragung entrichtet werden.

Gibt es eine Gebührenbefreiung?
Wann ist die nächste Sitzung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Gesamtzahl der auszustellenden Zertifikate ab. In der Regel dauert es 1 bis 2 Wochen, um eine Reihe von Zertifikaten auszustellen.

Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann länger dauern als üblich, da der Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses von dem Land gestellt werden muss, in dem die Person geboren wurde. Für die Übermittlung hat das Geburtsland nach den EU-Bestimmungen 20 Arbeitstage Zeit, um das Zeugnis zu übermitteln.

Wenn Sie Fragen zum Stand der Bearbeitung haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail über das Kontaktformular und verweisen Sie auf das „polizeiliche Führungszeugnis“.

Kontaktformular

Kann ich das Führungszeugnis an eine andere Adresse als meine Meldeanschrift schicken?
Nach § 30 Abs. 4 BZRG kann das Führungszeugnis nicht an eine andere Person als den Antragsteller übersandt werden. Es ist jedoch möglich, es dem Antragsteller an eine von seiner Meldeanschrift abweichende Adresse zu senden, wenn dies aufgrund unvermeidbarer Umstände (Dienstreise) erforderlich ist. Es muss sichergestellt sein, dass der Antragsteller der Empfänger bleibt.

Beispiel:

Ein Führungszeugnis beschreibt das Verhalten, das von jemandem erwartet wird, der die Erlaubnis erhalten hat, einen Ort zu betreten oder einen Gegenstand zu benutzen.
Ein Führungszeugnis ist in § 32 BZRG geregelt.

Von admin